Dr. Julia Bernreuther, Abteilungsleiter Dienstrecht und Besoldung
KONTAKT
mail | dienstrecht(at)mllv.bllv.de
KURZVORSTELLUNG
Name: Dr. Julia Bernreuther
Studium und Beruf
1995 – 2000 : Lehramtsstudium an der Friedrich – Alexander – Universität Erlangen-Nürnberg (Hauptfach Geschichte)
2000 – 2002 : Promotion im Fach Geschichte („Die Suche nach Sicherheit – der Beginn der Deutschen Lebensversicherung)
2003 – 2005 : Referendariat an der Hauptschule Insel Schütt in Nürnberg
September 2005: Versetzung nach München an die Hauptschule Ridlerstraße
2010: Wechsel als Konrektorin an die Mittelschule Fernpaßstraße
Seit Februar 2017: Rektorin der MS Fernpaßstraße
MLLV
2006 – 2008: 2. Vorsitzende der ABJ München (jetzt Junger MLLV).
seit 2008 Vorstandsmitglied der „Stiftung für in Not geraten Lehrer und Schulpersonal“. Dieser Stiftung stehe ich bis heute vor.
2008 -2016 Pressereferentin des MLLV
2016 – 2020 Stellvertreterin von Oswald Hofmann in der Abteilung Dienstrecht und Besoldung.
Mitglied des ÖPR seit 2010
Mein Anliegen
Gerne möchte ich die Mitglieder des MLLV fachkundig beraten, damit sie ihre Arbeit an Münchner Schulen bestmöglich erfüllen können und gute Lösungen für den Eintritt in ihren Ruhestand finden.
BLLV Erfolg: Mindestens Entgeltgruppe 5 für alle Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen!
Durch die Änderungen bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen in der Entgeltordnung zum TV-L ergeben sich in Modifizierung der Eingruppierungshilfe des Kultusministeriums (KMS vom 02.05.2017) für Verwaltungskräfte an Schulen Vorteile hinsichtlich einer höheren Eingruppierung (EG 4 → EG 5).
Jeder kaufmännische Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit – auch wenn diese verkürzt durchlaufen wurde - rechtfertigt nach dem neuen KMS vom 25.05.2020 die Höhergruppierung in EG 5. Ein Großteil der Verwaltungsangestellten kann einen solchen Beruf vorweisen. Dies kann beispielsweise eine ausgebildete Bürokauffrau, Rechtsanwalts-, Notarfach-, Sozialversicherungs- oder Verwaltungsfachangestellte sein.
Die Grundlage hierfür bildet der Änderungstarifvertrag (der unter Einbeziehung unseres Dachverbandes VBE erreicht wurde) Nr. 11 zum TV-L vom 02.03.2019, § 2 Nr. 6 e bb) mit dem in der Entgeltgruppe 5 die Fallgruppe 2 neu eingefügt wurde.
Für neu eingestellte Verwaltungsangestellte gilt die verbesserte Eingruppierung direkt, soweit der Arbeitsvertrag vor dem 01.01.2020 wirksam wurde, bedarf es eines Antrags:
Antragsfrist bis 31.12.2020 mit Rückwirkung zum 01.01.2020!
Musterantrag für Mitglieder: www.bllv.de/service/infos-dienstrecht/antraege-zum-download
Aufgrund des zuletzt deutlich erhöhten Garantiebetrags bei Höhergruppierungen (100 €) kann es kaum mehr Nachteile* durch den evtl. Verlust einer Stufe wegen der Rückwirkung der Höhergruppierung geben.
Endlich ein positives Signal aus dem Kultusministerium für die Wertschätzung der Arbeit der Verwaltungsangestellten - ein erster Schritt in die richtige Richtung, weitere müssen folgen!
*Für Rückfragen hierzu steht der Verfasser MLLV-Mitgliedern gerne zur Verfügung
Oswald Hofmann,
Abteilung Dienstrecht und Besoldung
Forderungen des BLLV zum Nachtragshaushalt 2020
Einstimmiger Beschluss des BLLV-Landesvorstandes
Grundsätzliche Übereinstimmung mit den Forderungen unseres Dachverbands Bayerischer Beamtenbund (BBB), ergänzt durch drei weitere Forderungen:
1.) Erhöhung des Art. 6i Haushaltsgesetz
- Ausweitung der Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen. Es muss mittelfristig ein Stellenkegel mit 35 % der Stellen im Eingangsamt, 35 % im 1. Beförderungsamt und 30 % im 2. Beförderungsamt aufgebaut werden.
- Schaffung weiterer Beförderungsämter im Bereich der Fach- und Förderlehrkräfte, der Schulberatung, der Seminarleitungen und der Schulverwaltung gemäß den Möglichkeiten des Bayerischen Besoldungsgesetzes, um die entstandenen „Schieflagen“ zu beseitigen.
- Anpassung (Erhöhung) und Schaffung von Amtszulagen im Bereich Seminarleitung, Schulberatung, Schulleitung und der Fach- und Förderlehrkräfte
2.) Umsetzung der Petition „Fachlehrkräfte“ vom 26.09.2019
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Ausbau des Stellenkegels, Beförderungsämter schaffen
- Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben und Anforderungen
- Deutliche Veränderung der Ausbildungskapazitäten
3.) Verbesserungen bei Verwaltungsangestellten an Schulen und Schulämtern
- Eingruppierung der Verwaltungsangestellten für Grund- und Mittelschulen grundsätzlich E6 statt E4. Analog dazu soll eine Eingruppierung bis E8 statt E6 für Verwaltungsangestellte an Vollschulen und Schulämtern ermöglicht werden.
- weitere deutliche Erhöhung der Zuteilung von Verwaltungsangestellten (z. B. offener Ganztag - Mehraufwand in der Bearbeitung von Mittags- und Ganztagsangeboten).
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Verwaltungsangestellten an den Schulämtern (Dienstliche Beurteilung, kompliziertere Personalzuteilung, EVBO etc.).
Neue Besoldungstabelle für Beamte
"Zusammenstellung: Oswald Hofmann, vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag" bei der Besoldungsstabelle)
Neue Entgelttabelle
"Zusammenstellung: Oswald Hofmann, vorbehaltlich der Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien" bei der Entgelttabelle