Zahltag!

Der 31. Mai 2019 wird voraussichtlich ein erfreulicher Tag für die meisten MLLV- Mitglieder. Bayerns Beamte und Arbeit- nehmer im Dienst des Freistaats sollen an diesem Tag die erhöhten Bezüge nebst Nachzahlungen für den Zeitraum seit dem 1. Januar des Jahres erhalten.

Zwar sind bei Redaktionsschluss die Redaktionsverhandlungen für den TV-L nicht abgeschlossen, das Gesetz zur Anpassung der Besoldung für die Beamten nicht verabschiedet und die Bezahlung wird unter einem entsprechenden Vorbehalt geleistet werden, aber an den Grund- daten dürfte sich kaum etwas ändern.

Naturgemäß kann das Ergebnis der schwierigen Tarifverhandlungen 2019 für die Arbeitnehmer der Länder Anfang März nicht vollständig zufriedenstellen, wurde doch die geforderte prozentuale Erhöhung nur über eine lange Laufzeit in Stufen erreicht, die Jahressonderzahlung auf dem Stand von 2018 eingefroren und die „numerische Anglei- chung“ für die Lehrkräfte noch nicht vollständig erreicht. Mit der Erhö- hung der monatlichen Angleichungszulage um 75 € aber profitieren die betroffenen Lehrkräfte wieder überproportional vom Abschluss, der sich auch insgesamt als Anschluss an die allgemeine Einkom- mensentwicklung sehen lassen kann.

Wie im Vorfeld mit dem BBB vereinbart und einer „Tradition“ der letzten Male folgend, werden die Tarifergebnisse in Bayern zeit- und volumengleich systemkonform auf den Beamtenbereich übertragen, eine direkte Übertragung im Detail ist aufgrund der unterschiedlichen Strukturen von Entgelt- und Besoldungssystem auch nicht möglich. So wird z. B. die „jährliche Sonderzahlung“ nicht wie die „Jahres- sonderzahlung“ des TV-L auf dem Niveau von 2018 „eingefroren“. Zur Nachwuchsgewinnung geht der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zudem über die Umsetzung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung hinaus: Anwärter sollen im Vergleich zu Auszubildenden im Tarifbereich ab 2020 monatlich zusätzlich 50 € erhalten und zugleich wird die Eingangsbesoldung durch Streichung der Anfangsstufe jeder Besoldungsgruppe erhöht!

Auf den nächsten Seiten finden Sie meine Zusammenfassung der vorgesehenen gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen und Tabellen zu den konkreten Auswirkungen für den „Zahltag“!

Ihr Oswald Hofmann, Abteilungsleiter Dienstrecht und Besoldung