KLARTEXT ZWEITQUALIFIKATION





Am 10. Januar 2019 lud der MLLV zu dieser Veranstaltung ein. Sie richtete sich an interessierte Realschul- und Gymnasiallehrer_innen, die auf Anhieb und in absehbarer Zeit keine unbefristete Anstellung in ihrer Schulart zu erwarten haben.


Es kamen auch Kolleginnen und Kollegen, welche die Nachqualifizierung bereits begonnen oder gar abgeschlossen haben. Die Teilnahme war trotz Schneechaos erfreulich hoch.
 

Als Gäste nahmen Frau Dr. Stückl vom Kultusministerium teil, sie gab Antworten auf rechtliche Fragen und auf solche, die zu Anstellung, Versetzung und Umsetzung gestellt wurden. Frau Schulrätin Deiß vom Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München, ist u.a. für die "Bewährungsfeststellung zur Zweitqualifikation“ zuständig und konnte in einem zweiten Teil der Veranstaltung hierzu fachkundig und konkret Informationen geben sowie auf spezifische Anliegen der Besucher eingehen. Der örtliche Personalratsvorsitzende Herr Dr. Hoderlein-Rein bot seine Unterstützung und Hilfe in einer Mut machenden Weise an.
 

Die Grundsatzreferate hielten Alexandra Klement und Florian Zeindl. Diese Ausführungen gelangen umso überzeugender, da beide bereits diesen Weg der Nachqualifizierung eingeschlagen, bzw. beendet haben. Beide versuchten, den Interessierten nicht nur ausführliche Fakten zu diesem Werdegang zu unterbreiten, sondern ihnen auch Freude und Mut an der Arbeit in Grund- und Mittelschulen zu vermitteln. Durch intensive Gespräche und Präsentation von anschaulichem Material aus den noch fremden Schularten sollten Ängste und Zweifel abgebaut werden. Des Weiteren wurde die Vermittlung von Hospitationsmöglichkeiten angeboten.
  Zwei Jahre dauert die Maßnahme, die direkt an der entsprechenden Schulart abgeleistet wird, entweder bei voller Unterrichtsverpflichtung von 28 bzw. 27 Wochenstunden oder in familienpolitischer Teilzeit (21 Wochenstunden). Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein zweites Referendariat, sondern vor allem um eine Umschulung im "learning by doing" Stil, die im Normalfall von Schulleitung und Kollegium tatkräftig unterstützt wird. Viele der bereits Teilnehmenden bestätigten dies aus ihrer Praxis heraus.


Im Anschluss erfolgt eine "Bewährungsfeststellung" seitens einer Schulrätin oder eines Schulrats und der Schulleitung, die keinesfalls als Prüfung zu verstehen ist. Es werden drei Stunden gezeigt, von denen eine entweder Deutsch oder Mathematik sein muss. Die anderen beiden, unter Einbezug von Morgenkreis und andere Klassenrituale, dürfen und sollen frei gewählt und gestaltet werden. Auch die zeitliche Einteilung entscheidet der/ die Absolvent/in. Die "Eignung" wird nicht durch die drei Vorführstunden festgestellt und ausgesprochen, sondern hauptsächlich, ob es der Lehrkraft gelungen ist, in den zwei Jahren einen herzlichen Zugang zu den Schülerinnen und Schülern zu finden. Auch ein anschließendes 30-minütiges Dreier- Reflexionsgespräch ist nicht als Prüfung zu verstehen, sondern rundet die Unterrichtsmitschau ab.


In aller Regel wird die Eignung ausgesprochen und ein Angebot als Lehrerin oder Lehrer im Grund- / Mittelschuldienst unterbreitet. Bei Annahme folgt ein Jahr als "Beamter/in auf Probe", und nach der Probezeitbeurteilung die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Auch eine Rückkehr an die ursprüngliche Schulart kann nach Beendigung der Maßnahme bei entsprechenden Voraussetzungen jährlich, bis 5 Jahre nach Beendigung des Vorbereitungsdiensts über die Warteliste, danach als freier Bewerber (inkl. Bonus von 0,24 nach 5-jährigem Dienst an einer Grund- oder Mittelschule) erfolgen. Sie richtet sich nach Notendurchschnitt und Wartezeitboni. Es bleibt abzuwarten, wie viele Kolleginnen und Kollegen davon Gebrauch machen werden, denn die meisten fühlen sich in ihrem neuen Zuhause sehr wohl.
 

Beim Verbleib an Grund- oder Mittelschule bestehen ab sofort dieselben Voraussetzungen für eine Bewerbung auf Funktions- und Abordnungsstellen wie für alle anderen Lehrkräfte dieser Schulformen.



Regierung und Schulamt werben um die Quereinsteiger aufgrund des Lehrermangels in München und Oberbayern. Die Bezahlung während der Maßnahme und Erfüllung von Einsatzwünschen haben sich inzwischen deutlich verbessert, so dass tatsächlich von einem attraktiven Angebot gesprochen werden kann.

Der Arbeitskreis „Zweitqualifizierung Grund- und Mittelschule“ plant, in Zukunft einen „Stammtisch Zweitqualifizierung“ anzubieten, um neuen, aber auch bereits fertigen Kolleginnen und Kollegen eine Anlaufstelle bei Fragen und Problemen zu geben. Bereits jetzt stehen Alexandra Klement (2q-grundschule@mllv.bll.de) und Florian Zeindl (2q-mittelschule@mllv.bllv.de) bei Fragen und Problemen, aber auch bei Vermittlung von Hospitationsangeboten zur Verfügung.