Beitragsgestaltung
Wichtige Informationen für alle Mitglieder zur Beitragsgestaltung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte teilen Sie mir immer folgende Änderungen mit:
- Wechsel der Bankverbindung
- evtl. Arbeitslosigkeit: Beginn und Ende
- Erziehungsurlaub / Beurlaubung
- Teilzeit: Stundenmaß
- Versetzung in den Ruhestand / Altersteilzeit
- Beförderungen
Nur so kann Ihr monatlicher Mitgliedsbeitrag genau berechnet und Nachzahlungen/Überzahlungen vermieden werden. Legen Sie bitte bei Beurlaubung und Teilzeit einen Nachweis mit Dauer und Stundenmaß vor! Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 % des Grundgehaltes. Er wird im Quartal eingezogen.
Paul Hörmann MLLV-Schatzmeister