Förderlehrer: Dreigeteilte Arbeitszeit – minimale Besoldung

Mit A9 besoldet leisten Förderlehrkräfte mindestens 10 Stunden Unterricht der Besoldungsgruppe A12.

Stillschweigend wurde in den letzten Jahren die eigenverantwortliche Unterrichtszeit der Förderlehrkräfte vom Kultusministerium immer weiter angehoben. Während 2019 noch 8 Wochenstunden eigenverantwortlich geleistet werden mussten, sind es aktuell 10 Stunden, deren Arbeitsinhalt der Besoldungsgruppe A12 zuzuordnen ist. Dieser Vorgang generiert zusätzliche Lehrerstunden, die laut Gesetz durch studierte Lehrer geleistet werden müssten. Wir Förderlehrer haben keine Lehramtsbefähigung zugesprochen bekommen, sodass wir (eigentlich) keinen benoteten Unterricht halten dürfen. Um den Mangel an Grund- und Mittelschullehrkräften zu vertuschen, ist der unsachgemäße Einsatz unserer Arbeitsleistung jedoch sehr gut geeignet. So können weiterhin Vorkurse, LRS-Stunden, DeutschPlus-Kurse etc. stattfinden. Mit diesem Einsatz halten wir also mehr als ein Drittel unserer Arbeitszeit eine Unterrichtsform ab, die mit A12 zu besolden ist.

Arbeitsintensive Anrechnungsstunden werden nicht vom Stundenpool dieser Unterrichtszeit angerechnet, sondern von den 18 Differenzierungsstunden, die nicht in der Lehrerstundenstatistik auftauchen. Wir differenzieren dann weniger, der prozentuale Anteil der Stunden, die wir trotz geringerer Besoldung auf A12-Niveau leisten, wächst dadurch. Das Gesamtstundenmaß bleibt bei 28 Unterrichtseinheiten, aber das Gehalt steigt nicht mit. In meinen Augen dienen wir hier als billige Lehrerreserve.

Besonders unfair finde ich diese Verteilung, wenn man in Teilzeit als Förderlehrkraft arbeitet. Das Verhältnis 10 eigenverantwortliche Stunden zu 18 Differenzierungsstunden wird bei einer Teilzeitreduktion nicht im selben Verhältnis verringert. Reduziert man beispielsweise auf 14 Stunden, bleiben weiterhin 10 Stunden reiner Grund- oder Mittelschullehrerarbeit bestehen, während die Differenzierungsstunden auf 4 Stunden reduziert werden – zum um den Teilzeitanteil reduzierten Besoldungssatz in A9! Hält eine Förderlehrkraft weniger als 10 Stunden eigenverantwortlich, etwa, weil das Teilzeitmaß gesamt nur 6 Stunden beträgt, kommt es mitunter vor, dass die fehlenden Stunden einer anderen Förderlehrkraft auf die eigentlichen 10 addiert werden.

18 Differenzierungsstunden als Vertretungsmasse an der Schule

Während wir offiziell „sonstigem pädagogischen Personal“ zugeordnet bleiben, kommen vermehrt Anweisungen, Unterricht außerhalb der in der Dienstordnung geregelten Einsatzverfügung zu geben. Da kommt es dann schon mal vor, dass das Schulamt den Schulleiter bittet, Ethik und Mathematik in der 4. Klasse und WG in verschiedenen Jahrgangsstufen der Förderlehrkraft als Dauervertretung zu übergeben.

Eine Umfrage der Fachgruppe FöL im BLLV hat im Schuljahr 2019/20 ergeben, dass die Vertretungsstunden der Förderlehrer über 1100 mobile Lehrkräfte ersetzt haben. An dieser Umfrage hat nur ein Teil der Förderlehrkräfte in Bayern teilgenommen!

Schon seit vielen Jahren wird versucht, den aufkommenden Lehrermangel auch durch den Einsatz von Förderlehrkräften kleinzureden. Als freie Verfügungsmasse an den Schulen wird speziell für individuelle Förderung und Differenzierung ausgebildetes Personal als Vertretung missbraucht und verheizt. Dass es immer weniger Förderlehrer gibt, ist zu großen Teilen dem Umstand geschuldet, dass das Arbeitspensum steigt, sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern und die Besoldung nicht angepasst wird.

Verwaltungsstunden wie zu Zeiten der pädagogischen Assistenz

1994 wurde die Berufsbezeichnung in Förderlehrer geändert, die Ausbildungsordnung seitdem mehrfach angepasst. Trotzdem muss die Förderlehrkraft pro Woche 5 Zeitstunden Verwaltung ableisten.
Die Tätigkeiten innerhalb dieser Stunden werden vom Schulleiter festgelegt.
Sind denn 10 eigenverantwortliche Stunden, 18 Differenzierungsstunden (meist besetzt mit verhaltensauffälligen Schülern), Kooperation mit oft weit mehr als 5 Kooperationslehrkräften, die Übernahme von Ämtern, die Organisation und Durchführung von Förderplänen und zusätzlich flexible Einsätze nicht genug für A9?

Hannah Nadolny
FG Förderlehrer

Da die Fachgruppe der Förderlehrer lange im MLLV nicht besetzt war, wird es nun Zeit, Anliegen zu sammeln, Neuigkeiten mitzuteilen und den Austausch anzuregen. Denn nur so können wir langfristig etwas bewirken und so eingesetzt werden, wie es im ursprünglich vorgesehen war.

Deshalb lade ich unter Beachtung der 3G-Regel und der aktuellen Hygienebestimmungen herzlich zu einem Treffen ein:

Am Dienstag, 26.10.2021 um 16.30 Uhr am Bavariaring 37, Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen. Es gibt eventuell auch die Möglichkeit, sich online zum Treffen dazuzuschalten.

Anmeldungen hierzu bitte an: foerderlehrer(at)mllv.bllv.de