Anträge Teil A - Satzung und Allgemeines
A 01 - Satzung
ANLAGE
§ 1 Name, Sitz und Aufgabe
1. Der Verband trägt den Namen „Münchner Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V.“ (MLLV).
2. Der Verband hat seinen Sitz in München und ist dort in das Vereinsregister eingetragen. Gerichtsstand ist München.
3. Der MLLV wirkt im „Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband e. V.“ (BLLV) als dessen Bezirksverband für München.
4. Der Verband bekennt sich zur demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung. Er ist parteipolitisch unabhängig und überkonfessionell.
5. Zweck und Aufgaben des Verbandes ergeben sich gemäß § 1 Abs. 3 aus der Satzung des BLLV unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Bereich der Landeshauptstadt München. Besondere Ziele und Interessen aufgrund dieser Verhältnisse verfolgt und realisiert der MLLV in eigener Zuständigkeit, gegebenenfalls auch als Träger einer gemeinnützigen unselbstständigen Stiftung.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Für die Mitgliedschaft, die Aufnahme von Mitgliedern, das Erlöschen der Mitgliedschaft und für die Rechte und Pflichten der Mitglieder einschließlich der Beitragshöhe gelten nach § 1 Abs. 3 die Bestimmungen der Satzung des BLLV. Aus dem speziellen Vereinszweck (§ 1 Abs. 5) können sich aber ergänzende Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben.
2. Persönlichkeiten, die sich um den Verband verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern des MLLV ernannt werden. Sie sind beitragsfrei.
§ 3 Organe und Gliederung des Verbandes
1. Die Organe des Verbandes sind
• der Vorstand
• der Ausschuss
• die Delegiertenversammlung
2. Der Satzung des BLLV entsprechend werden
• Abteilungen
• Fachgruppen
• Referate
unter ergänzender Berücksichtigung besonderer Verhältnisse und Aufgaben in München eingerichtet.
§ 4 Vorstand
1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus
• dem/der 1. Vorsitzenden,
• dem/der 2. Vorsitzenden,
• dem/der 3. Vorsitzenden,
• den Abteilungsleiter/innen
• „Berufswissenschaft“,
• „Schul- und Bildungspolitik“,
• „Dienstrecht und Besoldung“,
• „Recht“,
• dem/der Kommunikationskoordinator/in
• dem/der Schriftführer/in,
• dem/der Schatzmeister/in,
• je einem/einer Vertreter/in
• des Jungen MLLV und
• der BLLV-Studierendengruppe München.
2. Der Verband wird durch den/die 1. Vorsitzende/n oder eine/n der weiteren beiden einzelvertretungsberechtigten Vorsitzenden (Reihenfolge nach Abs. 1) vertreten.
3. Der/Die 1. Vorsitzende ernennt
• den/die Gesch.ftsführer/in,
• den/die Pressereferenten/in,
• den/die Redakteur/in der Verbandszeitung,
• den/die Studierendenreferenten/in,
• den/die Webmaster/in.
4. Die Ernannten aus § 4 Abs. 3 nehmen an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teil.
5. Der/die Gesch.ftsführer/in führt auf Weisung des/der 1. Vorsitzenden oder einem/r der weiteren beiden Vorsitzenden die laufenden Geschäfte.
6. Der Vorstand trifft alle Entscheidungen und erledigt alle Angelegenheiten des Verbandes im Vollzug der Satzung und der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Ausschusses.
7. Er besetzt unbesetzte Verbandsämter mit Ausnahme der drei Vorsitzenden bis zur nächsten Delegiertenversammlung.
8. Die Mitglieder des Vorstandes sowie die nach §4 Abs. 3 Ernannten erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß Haushaltsbeschluss durch den Ausschuss (§ 5 Abs. 2).
§ 5 Ausschuss
1. Der Ausschuss besteht aus
• dem Vorstand (§ 4 Abs. 1),
• den Bezirksreferenten/innen,
• den Fachgruppenleitern/innen,
• dem/der Vorsitzenden der „Stiftung für Münchner Lehrerinnen und Lehrer und Schulpersonal“,
• zwei Revisoren/innen,
• den gemäß § 4 Abs. 3 Ernannten
• und fünf Beisitzern/innen.
2. Der Ausschuss
• beschließt den Haushalt,
• beschließt über Vermögensangelegenheiten im Rahmen des Haushalts,
• nimmt die Kassenabrechnung und die Vermögensrechnung entgegen,
• wählt die Bezirksreferenten/innen,
• bestätigt die Fachgruppenleiter/innen, die von den Fachgruppen jeweils im
Jahr der Delegiertenversammlung vor deren Beginn gewählt werden,
• bestätigt die Ernennungen und Besetzungen nach § 4 Abs. 3 und 7 (ohne Mitwirkung der Betroffenen),
• fasst die erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung der in der Satzung und durch die Delegiertenversammlung festgelegten Richtlinien der Verbandsarbeit,
• beschließt die vom Vorstand vorgelegten Kandidatenlisten für die Personalratswahlen.
3. Der Ausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.
§ 6 Delegiertenversammlung
1. Die Delegiertenversammlung besteht aus den Ausschussmitgliedern (§ 5 Abs. 1) und den nach Abs. 6 gewählten Delegierten.
2. Die Delegiertenversammlung bestimmt die Richtlinien der Verbandsarbeit.
3. Die ordentliche Delegiertenversammlung
• nimmt Stellung zum Geschäftsbericht (Tätigkeitsberichte der Vorstandsund Ausschussmitglieder),
• nimmt die Kassenabrechnung, die Vermögensrechnung und den Bericht der Revisoren/innen entgegen,
• erteilt Entlastung,
• nimmt Wahlen vor,
• beschließt über Grundsätze des Haushaltes,
beschließt die Satzung und über Anträge,
• entscheidet über Einrichtung oder Aufhebung von Arbeitsstellen des Verbandes,
• gibt sich eine die Satzung ergänzende Geschäfts- und Wahlordnung.
4. Die Delegiertenversammlung wählt
• den/die 1. Vorsitzende/n,
• den/die 2. Vorsitzende/n,
• den/die 3. Vorsitzende/n,
• die Abteilungsleiter/innen,
• den/die Kommunikationskoordinator/in
• den/die Schriftführer/in,
• den/die Schatzmeister/in,
• zwei Revisoren/innen,
• fünf Beisitzer/innen für den Ausschuss
• den Vorstand der „Stiftung für Münchner Lehrerinnen und Lehrer und Schulpersonal“.
Zur Wahl der drei Vorsitzenden ist jeweils die absolute Mehrheit bei geheimer Stimmabgabe in getrennten Wahlgängen erforderlich, für die anderen Wahlgänge die relative Mehrheit in offener Abstimmung, wenn nicht geheime Abstimmung beantragt wird. Kommt die absolute Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht zustande, genügt im dritten Wahlgang die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
5. Die Delegiertenversammlung findet alle vier Jahre statt. Ihre Einberufung und die Aufforderung, Delegiertenkandidaten/innen vorzuschlagen und Anträge einzureichen erfolgt unter Angabe der Fristen mindestens drei Monate vor dem Versammlungstermin in der Verbandszeitung.
6. Jedes Mitglied des MLLV kann sich oder jedes andere Mitglied als Delegierte/n vorschlagen. Aus den Vorschlägen wählen die Mitglieder durch schriftliche Stimmabgabe.
a) Die Zahl der Delegierten ergibt sich aus der durch 60 geteilten aktuellen Mitgliederzahl ohne Mitglieder nach b) mit Aufrundung von Bruchteilen.
b) Mitglieder im Ruhestand sowie nicht im Schulbereich Beschäftigte, bilden je ein eigenes Kontingent. Die Delegiertenzahl wird wie für Mitglieder zu a) ermittelt.
Jede/r Wähler/in zu a) hat zehn Stimmen, zu b) so viele, wie Delegierte zustehen.
Die Vergabe von mehr Stimmen oder „Häufeln“ ist eine ungültige Stimmabgabe.
7. Eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist einzuberufen
• auf Beschluss des Ausschusses mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder
oder
• auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel aller ordentlichen
Mitglieder. Neuwahlen können in einer außerordentlichen Delegiertenversammlung nur durchgeführt werden, wenn zwei Drittel der eingeschriebenen
Delegierten dies beschließen.
Satzungsänderung
Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der Stimmberechtigten der Delegiertenversammlung. Anträge zur Änderung oder Neufassung der Satzung müssen mindestens zwei Monate vor Beginn der Delegiertenversammlung beim Verband vorliegen. Diese Anträge werden allen Delegierten (§ 6 Abs. 1) vor Beginn der Versammlung schriftlich bekanntgemacht.
§ 8 Einberufung der Verbandsorgane
Die Einberufung des Vorstands, des Ausschusses und der Delegiertenversammlung obliegt der/dem 1. Vorsitzenden oder einer/m der beiden anderen Vorsitzenden.
Er/Sie erstellt die Tagesordnung und leitet die Sitzungen und Versammlungen.
Die/Der Schriftführer/in erstellt jeweils eine Niederschrift, die von der/vom Versammlungsleiter/in mit unterzeichnet wird.
§ 9 Auflösung des Verbandes
• Die Auflösung des Verbandes kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Delegiertenversammlung erfolgen, bei der mindestens drei Fünftel der Delegierten anwesend sein müssen.
• Zur Gültigkeit des Auflösungsbeschlusses ist die Zustimmung von drei Viertel aller anwesenden Mitglieder dieser Versammlung erforderlich.
• Wird der Verband aufgelöst, so ist das gesamte Vermögen des Verbandes in einen Wohlfahrtsfonds für die Mitglieder bzw. deren Hinterbliebene umzuwandeln.
• Soweit die Delegiertenversammlung mit einer Mehrheit nach Abs. 2 nichts anderes bestimmt, sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vorsitzenden Liquidatoren des Vereinsvermögens in diesem Sinne.
A 02 - OPTIMIERUNG IM SCHUL(NEU)BAU
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass in der Landeshauptstadt München die Ausstattung der Schulen, v. a. der Neubauten, den Anforderungen entspricht und entsprechend der Größe der Schulen auch die Kapazitäten für die Umsetzung der berufsorientierenden Fächer Ernährung & Soziales, Technik und Wirtschaft & Kommunikation durch die Bereitstellung ausreichender Fachraumkapazitäten ermöglicht wird.
Darüber hinaus möge der MLLV anregen, dass ausreichend eigene Parkplätze für Fachlehrer an den Schulen zur Verfügung gestellt werden, damit die Anlieferung der Materialien für den Fachunterricht erleichtert werden kann. Gibt es keine Möglichkeit Parkplätze bereit zu stellen, wäre es gut Schultransportbikes (Lastenfahrräder) anzubieten.
Begründung:
Die Schüler*innen sollten keine Benachteiligung und Einschränkung für die Wahl ihres Berufes und der Erlangung der Vorkenntnisse in der Schule durch unzureichende Schulausstattung erfahren. Sie sollen die Möglichkeit durch Wahl des gewünschten berufsorientierenden Zweiges ohne Einschränkung durch Bergrenzung der Schulausstattung erhalten. Die Gleichstellung der berufsorientierenden Fächer ist nicht gegeben. Ab 16 Klassen wird ein zweiter Fachlehrsaal für Technik (Werken) wie auch für Wirtschaft & Kommunikation und ab 31 Klassen ein dritter Fachlehrsaal für Wirtschaft & Kommunikation (Informationstechnologie) im Schulbau berücksichtigt (siehe Vorgaben). Jedoch ist die Anzahl der Schullehrküchen EINS – egal wie viele Schüler*innen und Klassen die Schule hat. Hier ist Gleichstellung erforderlich – insbesondere, da der Bedarf stark gestiegen ist (vermehrte Wahl des Faches Ernährung & Soziales).
Darüber hinaus ist bei Renovierung und Neubau folgende Thematik zu beachten:
Die Anlieferung der Materialien für den Fachunterricht stellt viele Münchener Fachlehrkräfte vor große Probleme, da nicht ausreichend Parkplätze an den Schulen vorhanden sind. Der Fachunterricht lebt von einer großen Material- und Produktauswahl. Falls keine Möglichkeit von Parkplätzen zur Verfügung steht, wäre es eine große Erleichterung Transportfahrräder für Einkäufe zur Verfügung zu stellen.
A 03 - OPTIMIERUNG DER FACHLEHRSAALSITUATION
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Optimierung der Fachlehrsaalsituation
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Fachlehrsaalsituation in der Landeshauptstadt München optimiert wird. Der Schwerpunkt ist auf die Bereitstellung und Ausstattung der Fachlehrsäle für die berufsorientierenden Zweige der Mittelschule und im Bereich der Grundschule für das Fach Werken und Gestalten zu legen, damit kompetenzorientierter Unterricht stattfinden kann. Besonders ist hierbei auf die Ausstattung mit zeitgemäßer Technik zu achten, um digitalen Unterricht zu ermöglichen.
Begründung:
Die Fachlehrsaalsituation in der Landeshauptstadt München entspricht nicht den Anforderungen für die Umsetzung der Lehrpläne. Defekte, veraltete und teilweise verschimmelte Fachlehrsäle werden auch nach mehrfacher Beantragung nicht saniert. Der Fachlehrsaalbeschluss der Landeshauptstadt München berücksichtigt die Sanierungen der Fachlehrsäle nur unzureichend. Durch sogenannte Raumnot werden Fachlehrsäle in Klassenräume gewandelt. Einigen Schulen steht für das Pflichtfach WG kein Werkraum mehr zur Verfügung. Für den Ausbau des Ganztagesbetriebes werden die vorhandenen Räume genutzt, sodass sie für den Fachunterricht nicht mehr oder nur noch teilweise, jedoch nicht fachspezifisch genutzt werden können.
A04 - UNTERSTÜTZUNG BEI DIGITALISIERUNG VON SCHULE
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass Schulen passgenaue Unterstützung bei der Implementierung der digitalen Ausstattung erhalten.
Begründung:
Wir begrüßen die Digitalisierung von Schule ausdrücklich. Doch neben anderen bildungspolitischen Situationen (z.B. Lehrermangel, Inklusion, Integration, Brückenangebote und Hygienekonzepte) darf die Umsetzung digitaler Maßnahmen und die Implementierung der digitalen Ausstattung nicht nur Aufgabe der Schulleitung oder der Systemadministration in Absprache mit der LHM-Service GmbH sein. Neben dem Angebot von Schulungen und Fortbildungsangeboten soll vor allem darauf geachtet werden, dass sich der Mehraufwand der Schulleitungen und Systemadministrator*innen in einem akzeptablen Rahmen hält und dies möge der MLLV auch auf politischer Ebene einfordern.
A05 - EHRENVORSITZ LUČIĆ
Antragsteller:
- MLLV-Vorstand
Antrag:
Der MLLV ernennt Waltraud Lučić zu seiner Ehrenvorsitzenden.
Begründung:
Waltraud Lučić hat sich in 16 Jahren als Vorsitzende besondere Verdienste in der Führung des MLLV und um das Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit und bei den Mitgliedern erworben.
A06 - EHRENMITGLIEDSCHAFT MANG
Antragsteller:
- MLLV-Vorstand
Antrag:
Der MLLV ernennt Barbara Mang zu seinem Ehrenmitglied.
Begründung:
Barbara Mang hat sich in 16 Jahren als stellvertretende MLLV-Vorsitzende besondere Verdienste im Rahmen der Aktivitäten des MLLV und um das Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit und bei den Mitgliedern erworben.
A07 - EHRENMITGLIEDSCHAFT HOFMANN
Antragsteller:
- MLLV-Vorstand
Antrag:
Der MLLV ernennt Oswald Hofmann zu seinem Ehrenmitglied.
Begründung:
Oswald Hofmann hat sich in 32 Jahren als Abteilungsleiter Dienstrecht und Besoldung – davon 19 Jahre gleichzeitig für den Rechtsschutz der Mitglieder zuständig – besondere Verdienste im Rahmen der Aktivitäten des MLLV und um das Ansehen des Verbandes in der Öffentlichkeit und bei den Mitgliedern erworben.
A08 - SUCHFUNKTION AUF MLLV-WEBSITE
Antragsteller:
- Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst | Michael Barnikel
Antrag:
Der MLLV möge für eine funktionierende Suchfunktion auf seiner Website www.mllv.bllv.de sorgen, und die Suchfunktion deaktivieren solange diese nicht funktioniert.
Begründung:
Eine funktionierende Suche ist für den Zugang zur MLLV-Website unerlässlich.
Anträge Teil B - ABTEILUNG BERUFSWISSENSCHAFT (ABW)
B01 VERNETZUNG ZW. 1. + 2. AUSBILDUNGSPHASE V.A. IM BEREICH DER PRAKTIKA IN ENGER KOOPERATION MIT LMU
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig die erste und zweite Ausbildungsphase v.a. im Bereich der Praktika in Kooperation mit der LMU enger
vernetzt wird.
Begründung:
Gerade Referendar*innen im ersten Lernjahr sehen sich durch ungewohnte Aufgabenstellungen wie z.B. das Schriftwesen, die eigenständige Planung und Durchführung von Unterricht, wie aber auch die konsequente Umsetzung von erzieherischen Maßnahmen oftmals sehr überfordert. Diese führt nicht selten zu einem Abbruch des Referendariats. So geht in Zeiten des Lehrermangels wertvolles Nachwuchspersonal verloren. Eine verstärkte Vernetzung zwischen Schule und Universitäten führt zu einer besseren Vorbereitung auf die Aufgabenbereiche des Referendariats.
Darüber hinaus kann auch die Wahl der Schulart durch eine verstärkte Vernetzung zwischen Schule und Universität für Studierende leichter getroffen werden. Durch eine stärkere Kooperation profitieren aber auch die Universitäten aufgrund einer größeren Praxisnähe und Aktualitätsbezug.
B02 - WEITERBILDUNG ZUM LEGASTHENIE- UND DYSKALKULIETRAINER
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig ein Weiterbildungsprogramm, gemeinsam mit der LMU, zum Legasthenie- und Dyskalkulietrainer entwickelt und angeboten wird.
Begründung:
Legasthenie- und Dyskalkulie sind Erscheinungsformen bei Schülern, die immer wieder auftreten. Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen sind oft nicht ausgebildet und zum Teil mit diesen Situationen überfordert. Praxiserprobtes Fördermaterial zur Differenzierung und das notwendige fachspezifische Wissen hinsichtlich einer strukturierten und angemessenen Vorgehensweise seitens der Lehrkräfte fehlt häufig. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, soll ein Weiterbildungsprogramm gemeinsam mit Verantwortlichen der LMU und der ABW entwickelt werden, damit Lehrkräfte im Umgang mit Legasthenie- und Dyskalkulie professionalisiert werden. Ähnliche Programme werden unter anderem seit Jahren erfolgreich in Österreich angeboten und von den Lehrkräften positiv angenommen.
B03 - DIGITALE INFRASTRUKTUR
Antragsteller:
- Fachgruppe Seminar | Bernhard Herold
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Seminare beim Aufbau des Rechenzentrums durch die LHM Services GmbH mit schulunabhängigen Benutzeraccounts berücksichtigt werden. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, Dateien im pädagogischen Netz abzulegen und darauf zurückzugreifen und entsprechende Softwarepakete (wie z.B. MS TEAMS) für die Seminararbeit nutzen zu können.
Begründung:
Da der Seminarbetrieb an wechselnden Schulen stattfindet, benötigen die Seminare Accounts, die die Einwahl in das pädagogische Netz von jeder Schule aus zulassen. Außerdem sollte die Möglichkeit bestehen, dass entsprechende Accounts bei Kommunikations- und Projekttools wie MS-TEAMS angelegt werden können.
B04 - SEMINARETAT
Antragsteller:
- Fachgruppe Seminar | Bernhard Herold
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass neben dem Etat „Allgemeine Sachbedürfnisse“ ein Etat für Externe Referent*innen zur Verfügung gestellt werden soll.
Begründung:
In den letzten Jahren stieg die Zahl der Ausbildungsthemen (Inklusion, Integration, Distanzunterricht, Digitalisierung, zum großen Teil Wegfall der Sonderseminare) kontinuierlich. Um die Ausbildungsqualität gleich zu halten bzw. zu erhöhen ist es neben bereits bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen auch notwendig, externe Expert*innen ins Seminar einzuladen, wofür bisher kein Etat zur Verfügung steht. Zudem sehen wir dadurch die Möglichkeit gewinnbringender Perspektivwechsel, die sich aus der Kooperation mit Fachleuten und Institutionen außerhalb des Systems Schule ergeben.
B05 - MUSISCHE BILDUNG
Antragsteller:
- Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst | Michael Barnikel
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass in Kinderpflegeschulen und Fachakademien die musische Bildung ausgebaut und praxisnaher gestaltet wird.
Begründung:
SuE-Kräfte sollen mindestens ein Musikinstrument im Kita-Alltag praktisch pädagogisch einbringen können.
Anträge Teil C - ABTEILUNG SCHUL- UND BILDUNGSPOLITIK (ASB)
C01 - BEDARFSGERECHTE PERSONALAUSSTATTUNG FÜR INKLUSION
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die personellen Ressourcen für die Umsetzung der Inklusion dem jeweiligen Bedarf an der Schule bzw. in der Klasse angepasst werden.
Dies gilt sowohl für die Zuweisung von Unterrichtsstunden von Regelschullehrkräften und Anrechnungsstunden für die Arbeit in multiprofessionellen Teams als auch für die Ressourcen von Schulpsycholog*innen und sonderpädagogisch qualifizierten Fachkräften.
Begründung:
Die Umsetzung der Inklusion gelingt nur dann nachhaltig, wenn nicht am Personal gespart wird.
C02 - BEDARFSGERECHTER AUSBAU DES MSD
Antragsteller:
- Abteilung Schul- und Bildungspolitik
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Kapazitäten des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) bedarfsgerecht ausgebaut werden. Jede Grund- und Mittelschule muss verlässlich mit genügend MSD-Stunden versorgt sein und sollte eine MSD-Lehrkraft als feste/n Ansprechpartner*in haben.
Begründung:
In den letzten Jahren ist der Bedarf an MSD-Stunden erheblich gestiegen. Eine feste MSD-Lehrkraft kann eine kontinuierliche Förderung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Beratung der Eltern und der gesamten Schulfamilie sowie kooperierender Betreuungseinrichtungen gewährleisten.
C03 - BEDARFSGERECHTE RAUMAUSSTATTUNG FÜR DEN GANZTAGSBETRIEB
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle gebundenen und offenen Ganztagsschulen Räume und Außenanlagen erhalten, die dem Bedarf von Kindern und Jugendlichen entsprechen, die sich ganztägig in der Schule aufhalten. Darüber hinaus benötigen Lehrkräfte und zusätzliches pädagogisches Personal an jeder Ganztagsschule adäquate Räume für alle anfallenden Arbeiten und für Ruhepausen.
Begründung:
Die Standardraumprogramme der Stadt München für Schulgebäude berücksichtigen die Anforderungen von Ganztagsschulen besser als die bisherigen Richtlinien. Sie gelten seit 2016 für Neubauten und werden auch bei umfangreichen Sanierungen oder Erweiterungsbauten als Standard angesehen. Viele Schulen mit Bestandsgebäuden müssen allerdings über Jahre mit unzureichenden räumlichen Rahmenbedingungen zurechtkommen. Die Erhaltung der Gesundheit von Lehrkräften und Schüler*innen erfordert auch hier rasche Abhilfe.
C04 - BEDARFSGERECHTE RESSOURCEN FÜR DIE INDIVIDUELLE FÖRDERUNG
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Ressourcen für individuelle Förderung in allen Schularten erheblich ausgeweitet werden. Insbesondere sind zusätzliche Lehrerstunden für Lernschienen, Förderkurse und Differenzierungsmaßnahmen erforderlich. Hochwertige digitale Lernangebote (Hard- und Software), die eine passgenaue individuelle Förderung ermöglichen, sind ergänzend bereit zu stellen. Als Bemessungsgrundlage für die jeweiligen Schulstandorte kann die „Münchner Förderformel“ herangezogen werden.
Begründung:
Individuelle Förderung ist eine Kernaufgabe der Schule, deren Umsetzung weder von der jährlich schwankenden Personalzuweisung noch vom aktuellen Krankenstand abhängen darf. Insbesondere durch die enorm zunehmende Heterogenität der Schülerschaft in Folge von Migration und Inklusion steigt der Bedarf an Angeboten zur individuellen Förderung massiv an. Digitale Medien und Blended learning bieten heute ganz neue Möglichkeiten zur individuellen Förderung. Sie können Lehrkräfte zwar nicht ersetzen, erlauben aber eine Versorgung höherer Schülerzahlen und bieten somit in Zeiten von Personalknappheit erhebliche zusätzliche Ressourcen. Hierbei ist entscheidend, dass qualitativ hochwertige und effiziente Medien zur Verfügung gestellt werden und nicht zum größten Teil von Teams vor Ort erstellt werden müssen.
C05 - BNE UND NACHHALTIGKEIT IM MLLV
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) hat in der Verbandsarbeit des MLLV weiterhin einen hohen Stellenwert. Nach Möglichkeit soll eine Arbeitsgruppe zu dieser Thematik gegründet werden. Als glaubwürdiges Vorbild richtet der MLLV auch die Verbandsarbeit selbst verstärkt an Kriterien globaler Nachhaltigkeit aus.
Begründung:
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und globale Nachhaltigkeit sind als entscheidende Zukunftsthemen in den letzten Jahren stark in den Fokus der gesellschaftlichen Debatte gerückt. Der MLLV hat auf diesem Gebiet bereits wichtige Impulse für die Arbeit seiner Mitglieder und die Arbeit des BLLV insgesamt gegeben und sollte diesen Weg konsequent weiter gehen.
C06 - BÜNDNIS FÜR SPRACHBILDUNG
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin im „Bayerischen Bündnis für Sprachbildung“, das er maßgeblich initiiert hat, dafür einsetzen, dass der Freistaat die Akquise, Personalführung und Qualifizierung von Drittkräften übernimmt. Ergänzend sollen alle Münchner Schulen mit entsprechendem Bedarf von Partnern aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements in ihrer Umgebung darin unterstützt werden, Ehrenamtliche insbesondere zur Sprachförderung zu gewinnen.
Begründung:
Angesichts des Lehrermangels sind ergänzende Ressourcen u. a. zur Sprachförderung dringend nötig. Es ist Aufgabe des Staates, für dringend benötigtes Personal an den Schulen zu sorgen. Bisher werden die damit verbundenen Aufgaben weitestgehend von den Schulleitungen selbst übernommen. Schulen brauchen nicht zusätzliche Aufgaben, sondern Entlastung!
C07 - BESSERE SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Schuleingangsuntersuchung durch das Referat für Gesundheit und Umwelt verbessert wird und damit eine verlässliche Arbeitsgrundlage für Lehrkräfte schafft.
Begründung:
Gerechte schulische Bildungschancen fangen am ersten Schultag an. Es darf nicht mehr vorkommen, dass bei Schüler*innen erst Monate oder Jahre später Seh-, Hör- oder andere organische Schwierigkeiten entdeckt werden, die bei der Eingangsuntersuchung nicht erkannt wurden.
C08 - CORONA: DIGITALE ENDGERÄTE
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Wartung aller digitalen Leihgeräte der LHM von der LHM selbst durchgeführt wird.
Begründung:
Bisher wurden von der LHM digitale Endgeräte zur Ausleihe an Schüler*innen ohne Serviceleistungen beschafft und zur Verfügung gestellt. Schulen brauchen nicht zusätzliche Aufgaben, sondern Entlastung!
C09 - EXTERNE NUTZUNG VON SCHULANLAGEN
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass die externe Nutzung von Schulanlagen und die damit verbundene zusätzliche Arbeitsbelastung der Technischen Hausverwaltungen eng begrenzt bleibt. Verschmutzungen und Schäden durch externe Nutzer sind von der LHM unbürokratisch und umgehend zu beseitigen.
Begründung:
Immer wieder gibt es Vorstöße von Politiker*innen verschiedener Parteien, Schulanlagen noch länger und intensiver als bisher externen Nutzern zugänglich zu machen, obwohl die Erfahrungen gerade auch im Stadtgebiet, z. B. an der Peslmüllerstra.e, eindeutig sind. Schulen brauchen nicht zusätzliche Aufgaben, sondern Entlastung!
C10 - EINHEITLICHES VORGEHEN IN MULTIPROFESSIONELLEN TEAMS
Antragsteller:
- Martin Göb-Fuchsberger
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit mit staatlichen Fachkräften (insbesondere Schulpsycholog*innen und MSD aller Fachrichtungen) stadtweit vereinheitlicht wird. Insbesondere sind ein einheitliches Prozedere und eine umfassend transparente Regelung von Zuständigkeiten dringend nötig und entsprechend zu publizieren, damit alle betroffenen Schüler*innen und ihre Lehrkräfte schnell und zielgenau Unterstützung erhalten.
Begründung:
Mangelnde Transparenz und Einheitlichkeit führen dazu, dass es teilweise zu langwierigen Umwegen kommt, Arbeitszeit umsonst verpufft und Verstimmungen unter den Partnern auftreten. Regelschulen brauchen effiziente Unterstützung!
C11 - LEHRERMANGEL – KONZEPTE ZUR UMSETZUNG UND VORSCHLÄGE AN DIE POLITIK
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass der Lehrermangel eines der wichtigsten Themen bleibt. Immer wieder müssen die Zahlen aufgezeigt und veröffentlicht werden. Konzepte müssen überarbeitet und vorgestellt werden.
Begründung:
Der Lehrermangel ist nun seit vielen Jahren bekannt, trotzdem hat die Politik nicht reagiert. Bis zum Jahr 2025 kommt auch noch ein Lehrermangel in Realschulen und Gymnasien hinzu. Somit fällt der Großteil der Zweitqualifikanten auch noch weg. Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Differenzierungen, individuelle Förderungen, integrative Maßnahmen und vieles mehr, welche in Grund- und Mittelschulen essentiell sind, können so nicht mehr angeboten werden. Auch Vertretungsstunden steigen in hohem Maße und gehen zu Lasten der Lehrergesundheit.
C12 - FÖRDERANGEBOTE FÜR (EHEMALIGE) KINDER UND JUGENDLICHE AUS DEUTSCHKLASSEN
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass (ehemalige) Schüler*innen einer Deutschklasse zusätzliche und langfristige Fördermöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Schule erhalten.
Begründung:
Wir sehen die durchschnittliche Besuchszeit der Deutschklassen von einem Jahr, bzw. auf Antrag der Klassenleitung/Schulleitung von zwei Jahren, als kritisch an. Viel zu häufig verlassen die Kinder und Jugendliche die Klasse mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen und stehen somit vor großen Herausforderungen bei der Integration in den Regelklassenbetrieb. Diese Schüler*innen benötigen ein systematisiertes und nachhaltiges Förderangebot, um nicht zu den Bildungsverlierern unserer Gesellschaft zu gehören.
Anträge Teil D - ABTEILUNG DIENSTRECHT UND BESOLDUNG (ADB)
D 01 - A13 FÜR GRUND- UND MITTELSCHULLEHRKRÄFTE
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass Mittel- und Grundschullehrkräfte die gleiche Besoldungsstufe wie Förderschul-, Realschul- und Gymnasiallehrer, A13 erhalten.
Begründung:
Die Entscheidungsgrundlage für diese Besoldungsstufe ist heute nicht mehr zeitgemäß. Mit 27 oder 28 Unterrichtsstunden liegen Grund- und Mittelschullehrkräfte deutlich über den Stunden von Realschul- oder Gymnasiallehrkräften. Hinzu kommt ein enormer Erziehungsaufwand, Zusammenarbeit mit externen Trägern, Jugendschulsozialarbeit, Jobmentoren, MSD und vieles mehr. Zahlreiche Vertretungsstunden kommen aufgrund des enormen Lehrermangels ebenfalls hinzu. Gerade um diesem entgegenzuwirken und auch männliche Kollegen für Grund- und Mittelschulen zu begeistern, muss die Besoldung angeglichen werden.
D02 - BEFÖRDERUNGSAMT FÜR FACHLEHRERINNEN UND FACHLEHRER
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Beförderungsmöglichkeiten für Fachlehrer*innen erweitert werden und diese auch in der Besoldung Berücksichtigung finden.
- Schaffung von Anhebungsmöglichkeiten für Fachberater*innen nach A 12 als Koordinator*innen an Regierungen und beim Einsatz an besonders großen oder mehreren Schulämtern
- Beförderung für Seminarleiter*innen für Fachlehrer*innen nach A 13
Begründung:
Durch die Streichung der Regierungsfachberaterstellen fehlt den Fachberater* innen die Koordinierungsmöglichkeit. Die Auswirkung dieser Unterversorgung und des Mangels an Zuständigkeit bzw. Kompetenzen wird in der Praxis v. a. in der Personalverteilung deutlich. Mit der Nichtbesetzung der Regierungsfachberatung ist dem Fachlehrerbereich ein Beförderungsamt entzogen und es verbleibt nur noch eine Möglichkeit: Seminarleiter*in in A 12. Die Seminarrektor*innen an Mittel- und Grundschulen wurden in den letzten Jahren immer wieder höher besoldet. Der Abstand zu den Seminarleiter*innen bei den Fachlehrer*innen wird immer größer.
D03 - PÄDAGOGISCHE KRÄFTE HÖHERGRUPPIEREN
Antragsteller:
- Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst | Michael Barnikel
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, die tarifrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass pädagogische Fachkräfte (insbesondere in München) ohne weitere Voraussetzungen nach S8b hochgruppiert werden; die sogenannten pädagogischen Ergänzungskräfte sollen analog dazu höher gruppiert werden, z. B. in S7.
Begründung:
SuE-Kräfte sind finanziell aufzuwerten.
D04 - HÖHERGRUPPIERUNG KINDERPFLEGERINNEN BEI BES. SCHWIERIGER FACHLICHER TÄTIGKEIT
Antragsteller:
- Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst | Michael Barnikel
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass in Einrichtungen mit besonders schwerer fachlicher Tätigkeit die sog. pädagogischen Ergänzungskräfte – analog zu den Erzieherinnen und Erziehern in S8b – höher zu gruppieren sind, z. B. in S7.
Begründung:
Beendigung der Diskriminierung von sog. pädagogischen Ergänzungskräften trotz gleich schwerer fachlicher Tätigkeit.
D05 - TITEL „PÄDAGOGISCHE ERGÄNZUNGSKRAFT“ ABSCHAFFEN
Antragsteller:
- Fachgruppe Sozial- und Erziehungsdienst | Michael Barnikel
Antrag:
Der MLLV möge sich für die Abschaffung des Titels „Pädagogische Ergänzungskraft“ in offiziellen Texten einsetzen. Stattdessen kann z. B. der Titel „Pädagogische Fachkraft der Stufe 1“ verwendet werden.
Begründung:
Der Begriff ist inhaltlich falsch und herabwürdigend.
D06 - EINFÜHRUNG VON SCHULLEITUNGSTEAMS AN GRUND- UND MITTELSCHULEN
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich weiterhin für die Implementierung von Schulleitungsteams an Grund- und Mittelschulen einsetzen. Dies beinhaltet die Forderung nach einer Stundenreduktion der Funktionsämter Rektor*in und Konrektor*in.
Begründung:
Wir fordern eine spürbare Entlastung der Schulleitungen in Grund- und Mittelschule. Viele zusätzliche organisatorische und höchst bürokratische Aufgaben erlauben es Schulleitungen kaum mehr, sich ihrer inhärenten Aufgabe der Entwicklung des pädagogischen Schulprofils, der Personalentwicklung, Personalführung oder auch der langfristigen Schulentwicklung anzunehmen. Durch die vergleichsweise hohe Anzahl an abzuleistenden Unterrichtsstunden des Schulleitungsteams kann diese Fülle an Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllt werden. Durch eine Reduktion der Unterrichtsstunden der Schulleitung eröffnen sich weiter Möglichkeiten der professionellen und systematisierten Zusammenarbeit des Schulleitungsteams. Wir sind davon überzeugt, dass nur so eine nachhaltige Entwicklung von Schule und die Erfüllung des umfangreichen Tagesgeschäfts möglich sein werden.
D07 - ANSTELLUNG EXTERNER MITARBEITER*INNEN
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass Schulleitungen in die Lage versetzt werden, externes Personal auf Grundlage eines zur Verfügung gestellten allg. Arbeitsvertrags für ein individuelles Bildungs- und Betreuungsangebot der Schule anstellen zu können.
Begründung:
Um ein vielfältiges und zielgerichtetes Bildungsangebot der Schule entwickeln zu können, wird in vielen Fällen auf externe Mitarbeiter*innen zurückgegriffen. So können z.B. musikalische und künstlerische Kurse angeboten werden. Aber auch individueller Förderunterricht wird häufig in Ergänzung schulischer Maßnahmen als notwendig erachtet. Schulleitungen und Lehrkräfte stehen jedoch vor der Situation, dass solche Mittel entweder auf einem von Bürokratie gekennzeichneten Weg beschafft werden müssen oder durch Zahlungen und Arbeitsverträge mit einem Förderverein der Schule abgewickelt werden. Letzteres haben nicht alle Schulen oder es fehlen schlichtweg die finanziellen Mittel des Fördervereins, um solche Angebote in ausreichender Anzahl langfristig installieren zu können. Durch die Nutzung standardisierter Arbeitsverträge kann dieser Prozess im Sinne der Bildungsgerechtigkeit an allen Schulen vereinfacht werden. Die Bereitstellung eines neu geschaffenen Sachkontos im RBS gilt hier als vorausgesetzt.
D08 - VERSORGUNG DER SCHULEN MIT FACHPERSONAL
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass der Landeshauptstadt München genügend qualifizierte und erfahrene Fachlehrer*innen zugewiesen werden und dass den Lehrkräften, die gerne in München-Stadt arbeiten wollen, dies nicht verwehrt wird.
Begründung:
Die Versorgung der Schulen mit Fachpersonal optimiert die Qualität der Unterrichtsversorgung. Eine Zuweisung von Stunden ohne Ansehen der notwendigen Lehrerart wirkt dem entgegen. Qualifizierungsmaßnahmen in wenigen Nachmittagen sind im Fachunterricht aus sicherheitstechnischen Belangen nicht zielführend. Zur Ausübung der Unterrichtstätigkeit ist eine mehrjährige Ausbildung mit verschiedensten Arbeitstechniken aller Materialbereiche sowie einer umfangreichen Werkzeugkunde nötig.
D09 - ERHÖHUNG DES MITARBEITERSCHLÜSSELS VON SCHULSOZIALARBEITER* INNEN AN GRUND- UND MITTELSCHULEN
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass der Mitarbeiterschlüssel für die Schulsozialarbeit drastisch an Grund- und Mittelschulen erhöht wird.
Begründung:
Die letzten Jahre hat sich das Schülerklientel an Münchner Grund- und Mittelschulen stark verändert. Viele Schüler*innen besuchen die Schule, deren Eltern mit einem Großteil der erziehlichen Aufgaben überfordert sind. Diese erzieherischen Defizite machen sich bei den Kindern in vielerlei Hinsicht bemerkbar und müssen von der Schule und den Lehrkräften aufgefangen werden. Diese Kinder benötigen oftmals außerschulische Betreuung in Form von sozialpädagogischen Projekten oder sozialpädagogische Einzelbetreuung. Hinzu kommt, dass oft nur über die Schulsozialarbeit Kontakt mit den Familien hergestellt und gewährleistet werden kann. Weiterhin müssen einige Familien intensiv von den Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit betreut werden. Hierbei fungiert die Schulsozialarbeit als Bindeglied zwischen den verschiedenen außerfamiliären Beratungsangeboten oder der BSA. Der Ausbau dieses sozialpädagogischen Betreuungsangebotes ist unvermeidbar. Allerdings ist dieser an die Erhöhung des Mitarbeiterschlüssels gebunden, um gewinnbringend durchgeführt werden zu können. Wir fordern, dass auf eine Jahrgangsstufe mindestens eine Schulsozialarbeiter*in kommt.
D10 - SCHAFFUNG EINER MOBILEN RESERVE FÜR VERWALTUNGSANGESTELLTE AUF SCHULAMTSEBENE
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig eine mobile Reserve für Verwaltungsangestellte auf Schulamtsebene geschaffen wird.
Begründung:
Der länger- oder kurzfristige Ausfall von Verwaltungsangestellten muss aktuell von der Schulleitung, zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben, aufgefangen werden. Eingesetzte Verwaltungsfachangestellte von anderen Schulen können nicht angefordert werden. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Lehrkräfte können ebenfalls nur freiwillig für die Arbeit im Sekretariat herangezogen werden. Dieser Umstand geht stark zu Lasten der Schulleitungen oder Lehrkräften, die sich freiwillig für die Arbeit im Sekretariat melden. Das Schulamt muss Strukturen schaffen, damit die Ausfälle durch den Einsatz von mobilen Verwaltungsangestellten abgefedert werden! Denkbar wäre, dass ausgewählte Verwaltungsangestellte mit 100% angestellt werden und für einen etwaigen Krankheitsfall mit den überz.hligen Stunden zum Ausgleich zur Verfügung stehen.
D11 - EINFÜHRUNG EINES PERSONELLEN SCHULMANAGERS AUF VERBUNDSEBENE
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass auf Verbundsebene ein/e Schulmanager* in eingeführt wird, der/die sich um die verwaltungstechnischen Aufgaben einer Schulleitung kümmert und diese eigenverantwortlich, in Absprache mit den jeweiligen Rektor*innen, ausführt.
Begründung:
Unzählige verwaltungs- und sachverwalterische Aufgabengebiete müssen heute von der Schulleitung, zusätzlich zu seinem eigenverantwortlichen Unterricht sowie seiner pädagogischen Gesamtverantwortung für die Schule, Lehrkräfte und Schüler*innen, erledigt werden. Dies führt zu einer erheblichen Überbelastung der Schulleitungen. Im Umkehrschluss führt dieser eingeschlagene Weg auch dazu, dass es für Lehrkräfte immer uninteressanter wird, sich auf ausgeschriebene Schulleiterpositionen zu bewerben. Ein Schulleiter ist ein studierter Pädagoge und nicht gelernter Verwaltungsbeamte bzw. BWLer.* Durch die Einführung der Schulmanagerin oder des Schulmanagers kann die Schulleitung ihren Arbeitsschwerpunkt wieder auf die pädagogische Gesamtverantwortung der Schule lenken und hat die Ressourcen, in diesem Bereich die notwendigen Akzente zu setzen, um das vorherrschende Schülerklientel angemessen beschulen zu können. Die/der Schulmanager*in übernimmt die sachverwalterische Hauptaufgabe. Sie/er übernimmt die Antragserstellung, die Begehung, Beratung und Planung bei anstehenden Umbauten – in Rücksprache mit den Schulleitungen – und hält den notwendigen Kontakt zum RBS aufrecht. Die/der Schulmanager*in überwacht das Schulbudget oder fordert fälliges Budget von der Regierung oder dem Ministerium ein.
D12 - ABLEISTUNG DER MOBILEN RESERVE FÜR 2 SCHULJAHRE – UNABHÄNGIG VON DEN EINSATZZEITEN
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig die Phase der mobilen Reserve für 2 Schuljahre als abgegolten gilt – unabhängig von den Einsatzzeiten
der Lehrkraft.
Begründung:
Das Schulamt München erkennt die Ableistung eines mobilen Jahres nicht an, wenn nicht mindestens 3 verschiedene Einsätze mit einer jeweiligen Einsatzzeit von mindestens 4 Tagen vorliegen. Jahreseinsätze, die von Beginn an laufen, haben zur Folge, dass ein weiteres Jahr angehängt werden muss. Welche Begründung liegt für ein solches Vorgehen seitens des Schulamtes vor? Gerade Jahreseinsätze als Klassenleitung bedingen einen enormen Arbeitsaufwand (Führung des Schriftwesens, Elternarbeit, Erstellung der Zeugnisse, ...). Oftmals mehr, als mehrere Kurzeinsätze an Schulen. Es darf nicht sein, dass die Arbeit als mobile Klassenleitung nicht in der gleichen Art gewürdigt wird, wie der Einsatz als mobile Reserve an mehreren Einsatzschulen.
D13 - EINSATZ ALS MOBILE RESERVE WÄHREND DER CORONA PANDEMIE
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass jeder Jahreseinsatz in Zeiten von Corona als ordentliches Einsatzjahr als mobile Reserve angesehen wird.
Begründung:
Aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit eines ärztlich attestierten schulischen Beschäftigungsverbots für Kolleg*innen mit Vorerkrankungen und des grundsätzlichen Beschäftigungsverbots schwangerer und stillender Kolleginnen während der Pandemie, steigt die Wahrscheinlichkeit eines Jahreseinsatzes der mobilen Reserve signifikant. Laut der aktuellen Regelung wird dieser Einsatz nicht als ordentliches Einsatzjahr der mobilen Lehrkraft angesehen. Wir fordern, dass dieses Jahr als Einsatz anerkannt wird.
D14 - BETREUUNG IM ZWEITEN AUSBILDUNGSJAHR
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass den Fachlehramtsanwärterinnen und Fachlehramtsanwärtern der Grund- und Mittelschulen im zweiten Seminarjahr des Vorbereitungsdienstes ganz offiziell eine/ein Betreuungslehrer*in zur Seite gestellt wird, die/der für diese Tätigkeit wenigstens eine Anrechnungsstunde erhält.
Begründung:
In der täglichen Praxis zeigt sich, dass die Betreuungslehrer*innen des ersten Ausbildungsjahres in ihrer pädagogischen Verantwortung selbstverständlich die Betreuung auch im zweiten Jahr fortführen. Hierfür gibt es jedoch keinerlei Anrechnungsstunden mehr. Beratungs- und Hospitationszeit werden mittlerweile ohne Gegenleistung des Dienstherrn erbracht.
D15 - GLEICHSTELLUNG DER LEHRERINNEN UND LEHRER EINER SCHULART
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Der MLLV möge sich für die Angleichung der Arbeitszeit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an die der Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulart einsetzen.
Begründung:
Durch den gehobenen Anspruch in der Schwerpunktsetzung der berufsorientierenden Bereiche „Technik“, „Wirtschaft & Kommunikation“ und „Ernährung & Soziales“ ist dies dringend geboten. Auch sind Fachlehrer*innen bei der Planung und Durchführung der Projektprüfung sowie der erforderlichen Kooperation mit den AWT-Lehrkräften, zusätzlich in erheblichem Umfang belastet. Fachlehrkräfte unterrichten die gleichen Schüler*innen wie ihre Kollegen. Der fachpraktische Bereich ist in der Vor- und Nachbereitung nicht weniger zeitintensiv und in der Umsetzung und Korrekturarbeit ebenso anspruchsvoll. Durch die große Schüleranzahl, der durch den Wechsel der Lerngruppen im 45-, 90-, bzw. 180-Takt entsteht, nehmen auch die Schülerbeobachtungen, Teamabsprachen, Jahrgangsstufenkonferenzen sehr viel Zeit in Anspruch. Die Corona-Krise hat aufgezeigt, dass Fachlehrer*innen überall eingesetzt werden können. In den Kollegien wird hier kein Unterschied nach Lehrerart gemacht. Fachlehrerinnen und Fachlehrer vertreten erkrankte Kolleginnen und Kollegen und übernehmen für Risikopersonal auch Klassenführungen. Die Einführung des Online-Unterrichts stellt für Fachlehrkräfte ebenfalls eine Mehrbelastung dar, da sie mit weitaus mehr Schülerinnen und Schülern in Kontakt treten müssen als Klassenlehrkräfte.
D16 - AUSGLEICH FÜR ERHÖHTE ARBEITSBELASTUNG BEIM EINSATZ AN ZWEI MITTELSCHULEN
Antragsteller:
- Fachgruppe Fachlehrer musisch/technisch | Sebastian Waßmann
- Fachgruppe Ernährung und Gestaltung | Sabrina Bauer
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass den Fachlehrerinnen und Fachlehrern, die an zwei Mittelschulen unterrichten, eine Anrechnungsstunde gewährt wird.
Begründung:
Durch den Einsatz von Fachlehrkräften an zwei (oder auch mehr) Mittelschulen entsteht eine erhebliche Mehrbelastung durch die verbindlich umzusetzenden Übungsprojekte und die Projektprüfung. Diese Fachlehrkräfte sind u. a. jährlich in mindestens 4 und bis zu 8 Prüfungen der berufsorientierenden Fächer für den Quali und den MSA involviert.
D17 - GLEICHER NETTOVERDIENST VON ANGESTELLTEN IM VERGLEICH ZU VERBEAMTETEN LEHRKRÄFTEN
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig der Nettoverdienst von angestellten Lehrkräften im Verhältnis zu verbeamteten Lehrkräften angeglichen wird.
Begründung:
Eine angestellte Lehrkraft verdient im Schnitt ca. 400 Euro pro Monat netto weniger als ein verbeamteter Lehrer. Und das, obwohl die identische Ausbildung abgeleistet, die gleiche Qualifikation erworben, die gleiche Stundenzahl und die gleiche Arbeit abgeleistet wird. Diese Ungerechtigkeit verstößt, objektiv gesehen, gegen das Gleichheitsgebot. Gleichwohl der Staat das Beamtensystem hochhält und Menschen, die für ihn arbeiten, besonders privilegieren möchte, schafft – im Hinblick auf den Verdienst – zwei verschiedene, und vor allem ungerechte, Klassen innerhalb eines Systems. Nur weil der Staat entschied, dass eine Person, etwa durch vorherrschende, körperliche Mängel oder institutionalisierte Vorgaben, nicht in das Beamtentum auf Lebenszeit übernommen wird, verdient dieser, da die Sozialabgaben selber geleistet werden müssen, ca. 400 Euro weniger. Auf das Jahr hochgerechnet fehlen diesen Kolleginnen und Kollegen etwa 4800 Euro. Dieser Umstand darf weiterhin nicht mehr hingenommen werden. Eine Angleichung muss angestrebt werden. Etwa durch eine höhere Einordnung der angestellten Lehrkraft in die Entgelttabelle des TVÖD oder durch eine monatliche Ausgleichzahlung des Staates, um die Differenz des Nettoverdienstes zwischen angestellten zu verbeamteten Lehrkräften durchschnittlich auszugleichen. Gerade in Zeiten des vorherrschenden Lehrermangels sollte es im Interesse des Staates sein, dass jeder, der die Befähigung für das Lehramt erwarb, ausreichend und fair entlohnt wird.
D18 - ERHÖHUNG DER BALLUNGSRAUMZULAGE
Antragsteller: Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig die Ballungsraumzulage für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte in der Landeshauptstadt München drastisch erhöht wird.
Begründung:
Die Landeshauptstadt München zählt zu den teuersten Städten der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich seiner Wohn- und Lebensqualität. Seit Jahren sorgen steigende Mieten ebenfalls dafür, dass das Wohnen in München immer teurer wird. Als finanzieller Ausgleich wurde die Ballungsraumzulage eingeführt.
Diese beträgt aktuell ca. 70 Euro. Allerdings erhält nicht jede Lehrkraft diese. Das ist eine absolute Ungerechtigkeit. Viele Lehrkräfte werden nach ihrem Referendariat nach München versetzt, um dort den vorherrschenden Lehrermangel an Grund- und Mittelschulen auszugleichen. Die Kolleg*innen werden ad hoc gezwungen, sich an eine neue Lebensumgebung und neue Lebenshaltungskosten, inklusive Wohnungssuche, die in München hart umkämpft ist, zu gewöhnen. Gerade der Umstand, dass Versetzungen in die Landeshauptstadt sehr knapp und erst kurz vor Beginn eines neuen Schuljahres mitgeteilt werden, sorgt dafür, dass Kolleg*innen, die in München eingesetzt werden, gezwungen sind, zu Beginn ihres Dienstes, teils übergangsweise, überteuerte Appartements oder Hotelzimmer zu nehmen, da freistehende Wohnungen fehlen oder nicht bezahlbar sind. Die teure Wohn- und Lebensqualität ist kein Argument für eine Lehrkraft, dauerhaft in München ihren Einsatz zu tätigen. Gerade im Hinblick, dass die Kaufkraft der Nettobesoldung bzw. des Nettogehaltes in ländlichen Gegenden um ein Vielfaches effektiver ist. München wird demnach immer unattraktiver, der Lehrermangel wird nicht behoben, sondern jährlich verschoben. Die Unzufriedenheit der Lehrerinnen und Lehrer steigt. Die drastische Erhöhung der Ballungsraumzulage für alle Lehrkräfte – verbeamtet und angestellt – macht München wieder interessanter und schafft einen langfristigen, finanziellen Ausgleich. Doch nicht nur die Erhöhung, sondern auch die antrags- und genehmigungslose Auszahlung einer zu erhöhenden Ballungsraumzulage muss das Anliegen der nächsten Jahre für den MLLV sein.
D19 - AUSSTATTUNG ALLER LEHRKRÄFTE MIT DIGITALEN ENDGERÄTEN
Antragsteller: Abteilung Berufswissenschaft
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass ein grundsätzliches Anrecht auf die Verwendung eines digitalen Endgerätes für Lehrkräfte entsteht.
Begründung:
Der Digitalpakt der Staatsregierung ermöglicht eine sehr hohe Investitionssumme der Sachaufwandsträger in die Digitalisierung der bayerischen Schulen. Im Zuge dessen muss es der Lehrkraft ermöglicht werden, ebenso auf ein dienstliches digitales Endgerät zurückgreifen zu können. Es dürfen für die Lehrkraft keine zusätzlichen Kosten entstehen. Entgegen der Entscheidung der Stadt München (bzgl. Schulgeräte) muss das Endgerät mit Mikrofon und Rückkamera ausgestattet sein, um eine Kommunikation mit Schüler*innen und Kolleg*innen zu ermöglichen. Außerdem erhöht dies die methodischen Einsatzmöglichkeiten enorm. Jegliche Kosten für Softwarelizenzen (z. B. MS Office) müssen vom Dienstherrn getragen werden, um eine einheitliche Grundausstattung der Münchner Lehrkräfte zu ermöglichen. Kosten für schulstandortspezifische Software und Anwendungen müssen ebenso durch das RBS getragen werden.
D20 - ABRECHNUNG REISEKOSTEN
Antragsteller:
- Fachgruppe Seminar
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Lehramtsanwärter*innen an Münchner Schulen Reisekosten innerhalb Münchens abrechnen können.
Begründung:
Die Wege zu den einzelnen Schulen, die durch die Seminare besucht werden, sind teilweise beträchtlich lange. Bisher haben die Anwärter*innen aber keine Möglichkeit, die dadurch entstandenen Reisekosten abzurechnen. Im Vergleich zu den außerhalb Münchens eingesetzten Anwärter*innen entsteht dadurch ein finanzieller Nachteil, der umso stärker ins Gewicht fällt, da auch die Lebenshaltungskosten in München überproportional hoch sind.
D21 - ZUTEILUNG DER LEHRAMTSANWÄRTER*INNEN IN MÜNCHEN
Antragsteller:
- Fachgruppe Seminar
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass die Zuteilung der Lehramtsanwärter* innen in München bereits zum Ende des vorhergehenden Schuljahres erfolgt.
Begründung:
In München-Stadt findet die Zuteilung der Anwärter*innen in Einsatzschule und Seminar sehr spät statt (etwa in der letzten Ferienwoche der Sommerferien). Durch eine frühere Zuteilung hätten die LAAs größere Planungssicherheit – im Besonderen in Bezug auf notwendige Umzüge in angespannter Wohnungssituation.
D22 - ÜBERSTUNDENBEZAHLUNG DURCH SPITZKOSTENABRECHNUNG
Antragsteller:
- Abteilung Berufswissenschaften
Antrag:
Der MLLV möge sich dafür einsetzen, dass künftig jede Überstunde, sei diese schulisch als Vertretung angeordnet oder von der Lehrkraft freiwillig als zusätzliche AG angeboten, durch die Einreichung einer Spitzkosten-Abrechnung vollumfänglich bezahlt wird.
Begründung:
Der vorherrschende Lehrermangel schafft in den kommenden Jahren immer mehr die Situation, dass Lehrkräfte den krankheitsbedingten Ausfall von Kolleg*innen vertreten müssen. Die aktuelle Situation: 3 zusätzliche Vertretungsstunden im Monat können von Lehrkräften vorausgesetzt werden; das kann in dieser Form, im Hinblick auf den Lehrermangel, nicht mehr adäquat umgesetzt werden. Gerade kleine Schulen müssen damit rechnen, dass in Phasen der Grippewelle mehrere Kolleg*innen gleichzeitig ausfallen und deswegen Lehrkräfte mehr als die o.g. 3 Stunden im Monat vertreten werden müssen. Dies zieht gleichzeitig wieder einen Unterrichtsausfall mit sich, um die Überstunden für die Lehrkraft ausgleichen zu können.
Dies muss nicht sein, wenn die Lehrkräfte ihre Überstunden als Spitzkosten abrechnen können. Ab der Ersten erbrachten! Dies erhöht die Bereitschaft im Kollegium, die Mehrarbeit umzusetzen. Ebenfalls muss damit gerechnet werden, dass immer weniger AG-Stunden den Schulen seitens des Schulamtes zugesprochen werden. Ein wichtiger Teil außerunterrichtlicher, alternativer schulischer Erziehung bricht dadurch weg. Lehrkräfte werden nicht freiwillig AG-Stunden anbieten, die ihnen nicht vergütet werden.
Durch die Schaffung der Spitzkosten-Abrechnungsmöglichkeit für Lehrkräfte kann hier vorgegriffen werden und dieses außerunterrichtliche schulische AG Angebot von den Schulstandorten angeboten werden.