DEN "UNERHÖRTEN" EINE STIMME GEBEN

Kinder und Jugendliche in Sonderpädagogische Förderzentren

Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sind die Aufgaben der Förderzentren klar definiert. Die Lehrkräfte setzen die Lehrpläne um. Die Rahmenbedingungen dafür schaffen Staat und Stadt. Der Staat hat die Verantwortlichkeit für die Personalzuweisung und die Stadt München für die Sachleistungen. Stimmen alle Bedingungen, dann profitieren die Kinder, wenn nicht, muss die Situation geklärt werden und hierfür trifft sich die MLLV-Vorsitzende mit dem Abteilungsleiter der Förderschulen im Kultusministerium. Es mangelt an Räumen (Stadt) und Stunden für den Mobilen Dienst (Staat). Die Übertragung der „Migrationsklausel“ ist längst überfällig.

München hat 11 Förderzentren, die sich auf sonderpädagogische Förderschwerpunkte spezialisiert haben:

  • Emotional- soziale Entwicklung
  • Körperlich-motorische Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Sprache
  • Lernen

Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ) sind Kompetenzzentren für Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf. Wie ihnen dieser zu Teil wird entscheiden die Eltern:

  • Stationär 
Schülerinnen und Schüler, die in einer allgemeinen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können das SFZ als Ort sonderpädagogischer Fachlichkeit besuchen (Art 19 BayEUG) -
  • Ambulant Förderzentren unterstützen als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik die allgemeinen Schulen in der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit In der sonderpädagogischen Förderbedarf.

So wie die Einwohnerzahl Münchens rapide wächst, wachsen auch die SFZ. Ein Förderzentrum hat fast immer mehrere Außenstellen und doch leider ist die Aufnahmekapazität fast aller FSZ trotzdem am Ende. Ganztagsunterricht kann nicht immer angeboten werden, Differenzierungen müssen entfallen und sogar auf den lehrplanmäßigen Fachunterricht müssen 2 Schulen verzichten, da eine Schulküche fehlt. Ministerialrat Erich Weigl und MLLV-Vorsitzende Waltraud Lucic werden den „Unerhörten“ eine Stimme geben, zum Wohle der Lehrkräfte und Schüler und bei der Stadtschulrätin vorsprechen. Die Stadt könnte kurzfristig Lösungen z. B. in Form von Containern umsetzen.

Unsere Stimmen waren für die Politik doch noch zu leise, im Bezug auf die Kinder mit Beeinträchtigungen. Wir müssen mehr decibel anstreben bzw. einen Perspektivenwechsel erreichen. In einer Großstadt ist der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund sowohl an Regelschulen aber ganz besonders auch an Förderschulen überproportional hoch. Daher muss eine stabile Versorgung mit Lehrerstunden gewährleistet sein, um unterrichtlich und sonderpädagogisch effektiv auf diese Herausforderungen reagieren zu können. Für die Regelschulen haben Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und Staatssekretär Georg Eisenreich eine segensreiche und bildungsgerechte, schüler- und lehrerunterstützende Formel umgesetzt: Bei einem Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund von mehr als 50 % in einer Klasse, wird diese bereits bei 25 Schülern geteilt. Analog benötigen auch die Förderschulen eine Reduzierung der Klassenmesszahlen um 15 % (Migrationsindex).

Wenn die Inklusion wirklich gewollt ist und gelingen soll, muss zudem der Mobile Dienst und ebenso die Mobile Reserve deutlich erhöht werden. Wir brauchen eine stabile Grundversorgung. Die Herausforderungen einer Großstadt sind vielfältig und manchmal überbordend. Die Stadt München braucht eine hohe Zahl von Experten, sie braucht sonderpädagogische Fachlichkeit.

Waltraud Lučić